Notartätigkeit
Immobilien,
Ehe, Partnerschaft und Familie, Erbe und Schenkung, Unternehmen,
Vorsorgevollmacht, Streitvermeidung, Schlichtung und Mediation - auf
diesen und anderen Gebieten bin ich als Notar in Dortmund für Sie
tätig. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie aus Dortmund,
Nordrhein-Westfalen, dem Bundesgebiet oder dem Ausland kommen.
Als Vertreter eines öffentlichen Amtes bin ich zur Neutralität gegenüber allen Vertragsparteien verpflichtet, habe auf ausgewogene Regelungen zu achten und auf Risiken hinzuweisen.
Die
hierfür nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz zu erhebenden
Gebühren sind ein soziales Gebührensystem: Jeder kann sich die
notarielle Tätigkeit leisten, weil meine Kosten sich nach dem Wert
der Transaktion richten. Die einer Beurkundung vorausgehende Beratung
einschließlich Entwurfsfertigungen sind mit der Beurkundungsgebühr
abgegolten. Dabei kommt es nicht darauf an, wie viel Zeit ich mir
genommen habe.
Insbesondere
bin ich auf folgenden Gebieten für Sie tätig:
Immobilienrecht
Ich
arbeite für Sie die erforderlichen Texte aus und beurkunde diese,
betreue Sie aber auch treuhänderisch bei der Abwicklung dieser
Verträge.
Wenn es darauf ankommt, beschaffe ich für Sie behördliche Genehmigungen, kümmere mich um die Löschung von Grundschulden oder Hypotheken im Grundbuch, schütze den Käufer durch Eintragung einer Vormerkung ins Grundbuch und stelle zum Schutz des Verkäufers den Antrag auf Umschreibung des Eigentums im Grundbuch erst, wenn ihm die Zahlung des Kaufpreises nachgewiesen ist. Zur Absicherung von Krediten beurkunde ich auch Grundschulden und Hypotheken.
Handels-
und Vereinsrecht
Wenn
Sie als Einzelperson oder mit einer Gesellschaft in größerem
Umfang kaufmännisch tätig werden möchten, muss dies ins
Handelsregister eingetragen werden.
Hierzu
entwerfe ich Ihre Anmeldungen, beglaubige Ihre Unterschriften,
stelle die erforderlichen Dokumente und Daten zusammen und
übermittle diese elektronisch an das Registergericht.
Darüber
hinaus entwerfe und beurkunde ich Ihre Gesellschaftsverträge für
Offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften
(Personengesellschaften) sowie Gesellschaften mit beschränkter
Haftung und Aktiengesellschaften (Kapitalgesellschaften).
Speziell
bei Kapitalgesellschaften müssen auch Änderungen wie Sitzverlegung
oder Kapitalerhöhung beurkundet und elektronisch zum Handelsregister
angemeldet werden, ebenso Veränderungen in Geschäftsführung oder
Vorstand.
Und
nicht zuletzt im Vereinsrecht ergeben sich vielfältige Aufgaben:
Sie reichen von der Beratung bei der Gründung über die Eintragung
ins Vereinsregister bis zur Hilfe bei Satzungsänderungen.
Familienrecht

Stichwort
»Vorsorge für den Betreuungsfall«
Auch
hier halte ich Lösungen bereit. Ich entwerfe und beurkunde
Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen. Diese
Urkunden genießen höchstes Vertrauen im Rechtsverkehr. Sie
werden im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
registriert und dadurch im Fall der Fälle auch gefunden.
Erbrecht
Notarieller
Rat kann daher manch folgenschwere Fehlentscheidung verhindern.
Auch bei der Weitergabe eines Betriebes an einen geeigneten
Nachfolger kann eine geschickte erbrechtliche Gestaltung langwierige
und teure Auseinandersetzungen vermeiden, die sonst den
Fortbestand eines Unternehmens gefährden würden. Nicht zuletzt
bin ich Ihnen behilflich, wenn es um die Erteilung eines Erbscheins
oder – etwa bei überschuldetem Nachlass – die Ausschlagung
der Erbschaft geht. Dann formuliere ich die entsprechenden Anträge
für Sie ans Nachlassgericht und leite diese weiter.