Das Mietverhältnis begründet Wohn-
oder auch Geschäftsraum und berechtigt und verpflichtet sowohl den
Vermieter als auch den Mieter. Die vertraglichen Haupt- sowie auch
die Nebenpflichten ergeben sich sowohl aus dem Vertrag als auch aus
der aktuellen Rechtsprechung.
Zum Beispiel muss der Vermieter in der
Regel innerhalb eines Jahres Abrechnung über die Betriebskosten
legen. Allerdings stellt sich oftmals die Frage, ob diese korrekt und
ordnungsgemäß erfolgt ist. Der BGH hat sowohl formelle als auch
materielle Anforderungen an eine
Betriebskostenabrechnung, dessen Verstöße unterschiedliche Rechtfolgen mit sich bringen.
Betriebskostenabrechnung, dessen Verstöße unterschiedliche Rechtfolgen mit sich bringen.
Nach Ablauf der geltenden Jahresfrist
kann der Vermieter keine Nachzahlung mehr fordern, kann der Mieter
jedoch seine geleisteten Vorauszahlungen zurückfordern oder ist
dieses Recht nun ebenfalls verwirkt.
Gerade unter Beachtung der derzeitigen
Wohnsituation sind Modernisierungsmaßnahmen nicht mehr selten. Kann
der Vermieter nun eine Mieterhöhung verlangen oder muss der Mieter
nun Zutritt zu den Räumlichkeiten gewähren?
Im Falle von Ruhestörungen durch
andere Mieter besteht bei einer objektiven und nachweisbaren
Ruhestörung die Möglichkeit der Mietminderung auch in Verbindung
mit einer Druckkündigung.
Nicht nur im Falle eines Mangels direkt
an der Mietsache können Mietminderungen die Folge sein. Entscheidend
sind hierbei der Begriff des Mangels und die Aufforderung zur
Abhilfe.
Zuletzt sind gerade auch im Mietrecht
oftmals Probleme im Falle der Beendigung des Vertrages. Muss der
Mieter die Schönheitsreparaturen durchführen oder ist die
vereinbarte Klausel doch unwirksam. Hierbei ist stets die aktuelle
Rechtsprechung zu berücksichtigen.
Eine Beendigung kann jedoch auch ihre
Ursache im vorhandenen Eigenbedarf sein. Welche Voraussetzungen
müssen vorliegen und wie wird eine derartige Kündigung wirksam
ausgesprochen?
Welche Kündigungsfristen sind
maßgeblich und wann hat der Vermieter die Kaution zurückzuzahlen
oder besteht eine Aufrechnungslage.
Gerne helfen wir Ihnen ihre Fragen zu
beantworten und vertreten Sie gerne außergerichtlich sowie
gerichtlich rund ums Mietrecht.